Services

Offenlegung

Die Serviceinitiative CED-Kompass – Ein Service der ÖMCCV wird unterstützt von Partnern aus Industrie und Wirtschaft, Institutionen, Fachgesellschaften und Privatpersonen. Alle Sponsoren werden über die entsprechend transparente Nennung oder die Ersichtlichmachung der Sponsorenlogos ausgewiesen. Hinsichtlich der Offenlegung von Sponsorgeldern legt die ÖMCCV alle Zuwendungen gemäß den für die jeweilige Branchen geltenden Transparenzcodices offen. Im Falle von Pharmaunternehmen sind diese Zuwendungen auf den Webseiten der jeweils genannten Unterstützerfirmen abrufbar – folgend den Vereinbarungen zur Offenlegung geldwerter Leistungen im Rahmen des Pharming-Verhaltenscodex bzw. EFPIA-Transparenzrichtlinien.

Leitlinien CED-Kompass – Ein Service der ÖMCCV für die Zusammenarbeit mit Unternehmen der pharmazeutischen Industrie

  1. Präambel

Der CED-Kompass arbeitet mit unterschiedlcihen Wirtschaftszweigen u.a. der pharmazeutischen Industrie zusammen. Der CED-Kompass begrüßt diese Zusammenarbeit ausdrücklich und bietet den pharmazeutischen Firmen eine partnerschaftliche Kooperation an. Dabei muss jedoch die finanzielle und inhaltliche Unabhängigkeit der Arbeit des CED-Kompass auf allen Ebenen gewährleistet bleiben. Grundlage der Unabhängigkeit ist diese Leitlinie für die Zusammenarbeit mit der pharmazeutischen Industrie.

  1. Allgemeine Grundsätze

Der CED-Kompass ist als Service der ÖMCCV eine gemeinnützige Non-Profit-Organisation und vertritt die Interessen von CED-Betroffenen nach innen und außen. Seine Aufgabe ist die Beratung, Betreuung und Begleitung von CED-Betroffenen und ihren Angehörigen, die Unterstützung der Bundesländer-Selbsthilfegruppen sowie die Information der Öffentlichkeit und mit der Behandlung und Betreuung befasster Berufsgruppen über die Erkrankungen Morbus Crohn und Colitis ulcerosa. In allen Bereichen der Zusammenarbeit mit der pharmazeutischen Industrie müssen daher der CED-Kompass und etwaige assoziierten Gruppen unabhängig bleiben und die volle Kontrolle über die Inhalte der Arbeit behalten. Deshalb sind folgende Grundsätze zu beachten:

  • Der CED-Kompass ist zur Kooperation mit Unternehmen der pharmazeutischen Industrie bereit, wobei diesen jedoch kein Recht der Einflussnahme auf die Inhalte von Informationsmaterialien und Veranstaltungen eingeräumt werden kann.
  • Der CED-Kompass kann keine Zusammenarbeit akzeptieren, die die Tätigkeit des Vereins ÖMCCV im Hintergrund gefährdet.
  • Informationen über Medikamente oder klinische Studien werden vom CED-Kompass nicht kommuniziert oder verbreitet. Hier gilt strikt das Arzneimittel-Werbeverbot
  • Veranstaltungen des CED-Kompass für PatientInnen und Angehörige werden ausschließlich durch der CED-Kompass durchgeführt. Eine finanzielle Unterstützung von Seiten der Pharmafirmen muss den o.g. Grundsätzen entsprechen.
  • Dabei obliegt dem CED-Kompass die komplette Kontrolle über die Inhalte, die Auswahl von ReferentInnen, TeilnehmerInnen und die Gestaltung von Veranstaltungsprogrammen sowie die finanzielle und organisatorische Abwicklung.
  1. Verwendung von Namen und Logo des CED-Kompass

Eine Verwendung des Logos und des Namens CED-Kompass darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des CED-Kompass erfolgen. Die Wort-Bild-Marke ist beim Österreichischen Patentamt als geschützte Marke Europa registriert.

  1. Veranstaltungen Informationsveranstaltungen und Fortbildungen für Betroffene und Angehörige

Grundsätzlich werden Veranstaltungen unter der Trägerschaft des CED-Kompass nur in eigenständiger Regie organisiert. Daraus folgt, dass die

  • Festlegung der Inhalte (Themen)
  • Terminisierung
  • Bestimmung des Veranstaltungsortes
  • Auswahl von ReferentInnen
  • Einladung und Leitung der Veranstaltung
  • Organisation und Abrechnung ausschließlich dem CED-Kompass obliegt.

Bei der Festlegung der Inhalte und der Auswahl der ReferentInnen achtet der CED-Kompass darauf, dass die Sachverhalte objektiv dargestellt und behandelt werden. Dies schließt eine einseitige Darstellung zugunsten eines bestimmten Unternehmens grundsätzlich aus. ReferentInnen, die bei einer Herstellerfirma angestellt sind, werden bei Vorträgen des CED-Kompass nicht eingesetzt. Honorare für ReferentInnen der Veranstaltungen des CED-Kompass werden vom CED-Kompass festgelegt. Eine direkte Bezahlung durch die Pharmafirmen kann nicht erfolgen. Mit einem Sponsoring dürfen keinerlei Auflagen im Hinblick auf Inhalte oder ReferentInnen verbunden sein. Auf die Förderung wird in der Einladung und sonstigen Ankündigungen der Veranstaltung mit dem Hinweis: „Mit freundlicher Unterstützung durch ….“ aufmerksam gemacht. Ggf. ist auf spezielle Sponsorpakete (zB. Premium) hinzuweisen. Das Auslegen von Informationsmaterialien Dritter (z.B. von Pharmafirmen) wird bei Veranstaltungen der CED-Kompass im Rahmen der gesetzlich gestatteten Form erlaubt. Dies bedingt jedoch nicht automatisch eine Empfehlung durch den CED-Kompass.

  1. Kontakte zu Selbsthilfegruppen

Kontakte von Pharmafirmen zu den Selbsthilfegruppen hinter dem CED-Kompass können nur im gesetzlich erlaubten Rahmen erfolgen. Bei der Unterstützung von Informationsvorträgen in den Gruppen gelten o.a. Richtlinien.

  1. Schlussbestimmungen

Diese Leitlinien gelten bis auf Weiteres nach dem 15. Mai 2018.